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Mehrwertsteuer in Ungarn

Mehrwertsteuer in Ungarn

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Mehrwertsteuer in Ungarn, einschließlich der geltenden Steuersätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Abgabefristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen innerhalb Ungarns tätigen.

Letzte Aktualisierung: Januar 2026
Gruppe 427320837 e1763784339445

27%

Ungarn hat mit 27 % den höchsten Mehrwertsteuersatz in der EU.

Ungarn auf einen Blick.

Standardtarif

27 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Ja, bei 27 %.

Mandat e-invoicing

Ja

Währung

Ungarischer Forint (HUF)

Nullsatzartikel

Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen, bestimmte Lieferungen im Zusammenhang mit internationalen Schiffen und Flugzeugen usw.

Mehrwertsteuerformat

HU gefolgt von 8 Ziffern

Fiskalvertretung

Ja, erforderlich für Nicht-EU-Unternehmen, die in Ungarn mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben.

Rückforderung Mehrwertsteuer in Ungarn.
Reclaiming
VAT in Hungary.

Ausländische Unternehmen, denen in Ungarn Mehrwertsteuer auf abzugsfähige Ausgaben entsteht, können MwSt.-Rückerstattung möglicherweise MwSt.-Rückerstattung bekommen.

Wer kann MwSt.-Rückerstattung beantragen?
Ungarn wendet das Prinzip der Gegenseitigkeit an. Das bedeutet, dass Ungarn ausländischen Unternehmen eine Mehrwertsteuerrückerstattung gewährt, jedoch nur, wenn diese ihren Sitz in zugelassenen Ländern haben.
Zu den förderfähigen Ländern gehören:
Erstattungsfähige Kosten:
Entertainment 5% / 27%
Accommodation 5%
Food, drink & restaurant services 5% / 27%
Unterhaltung
Hiring means of transport 27%
Fuel 27%
Public Transport 27%
Taxis 27%
Reisebezogen
Admission to fairs & exhibitions 27%
Training courses & seminars 27%
Unsere Veranstaltungen
Goods 27%
Inter-company charges 27%
Office expenses 27%
Marketing costs 27%
Professional fees & AP invoices 27%
Allgemeine Kosten
Unterhaltung
5 % / 27 %
Unterkunft
5%
Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen
5 % / 27 %
Unterhaltung 1 2
Transportmittel mieten
27%
Kraftstoff
27%
Öffentlich Verkehr
27%
Taxis
27%
Unterhaltung 2 1
Eintritt zu Messen und Ausstellungen
27%
Schulungen und Seminare
27%
Waren
27%
Interne Verrechnungen
27%
Bürokosten
27%
Marketingkosten
27%
Honorare & AP-Rechnungen
27%
Unterhaltung 4
Mehrwertsteuer Einhaltung in Ungarn.
VAT compliance
in Hungary.

Sie sind geschäftlich in Ungarn tätig? Dann müssen Sie sich an die Vorschriften des ungarischen Mehrwertsteuergesetzes (Gesetz CXXVII von 2007) halten.

Wer muss sich registrieren?

Alle Unternehmen, die steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, müssen sich registrieren lassen, da eine freiwillige Registrierung nicht zulässig ist und die Registrierung obligatorisch ist.

Umsatzsteuerregistrierung in Ungarn
Fristen für die Umsatzsteuererklärung in Ungarn

Monatlich

20. Tag des Folgemonats

vierteljährlich

20. Tag des Monats, der auf das Quartal folgt

Fristen für die Zahlung der Mehrwertsteuer in Ungarn

Monatlich

20. Tag des Folgemonats

vierteljährlich

20. Tag des Monats, der auf das Quartal folgt

Digitale Dienste im Umfang
Zu beachten

Ungarn erhebt Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen basierend auf dem Standort des Verbrauchers und nutzt dabei in der Regel das OSS-System für grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU.

e-invoicing in Ungarn.
e-invoicing
in Hungary.
Zusammenfassung des Mandats in diesem Land

B2G-Mandat in Kraft

Ja

B2B-Mandat vorhanden

Ja

B2C-Mandat vorhanden

Ja

Verpflichtungsstatus: B2B e-Invoicing

Historisch

B2B e-Invoicing

Direktes/unreguliertes Berichtsmodell

Name der Börseninfrastruktur

NAV Online-Rechnung

Verwendete Formate

XML (Base64), Papier, PDF

Häufig gestellte Fragen

Die folgenden Ausgabenarten sind in Ungarn in der Regel mehrwertsteuerlich absetzbar, wenn sie für geschäftliche Zwecke getätigt wurden: Anmietung von Transportmitteln; 50 % der Fahrzeugreparaturen; Unterkunft, Eintrittsgelder für Messen und Ausstellungen sowie allgemeine Geschäftsausgaben (z. B. Bürokosten, Honorare usw.).

Für Mehrwertsteuerrückerstattungen in Ungarn gemäß der 8. Richtlinie sind keine Originalrechnungen erforderlich, es können auch Scans oder Fotokopien eingereicht werden. Für Mehrwertsteuerrückerstattungen in Ungarn gemäß der 13. Richtlinie müssen Originalrechnungen bei der ungarischen Mehrwertsteuerbehörde eingereicht werden.

Im Allgemeinen sind Rechnungen, die Fehler enthalten, nicht für eine Rückerstattung der ungarischen Mehrwertsteuer berechtigt. VAT IT Ihnen jedoch bei diesem Service behilflich sein, um konforme Rechnungen für die Einreichung einer Rückerstattung der ungarischen Mehrwertsteuer zu erhalten.

Nachbarländer.

Informieren Sie sich über indirekte Steuern in diesen Ländern:

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