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Mehrwertsteuer in Monaco

Mehrwertsteuer in Monaco

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Mehrwertsteuer in Monaco, einschließlich der geltenden Steuersätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Abgabefristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen innerhalb Monacos durchführen.

Letzte Aktualisierung: Januar 2026
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Die Mehrwertsteuer in Monaco ist im Rahmen eines bilateralen Abkommens direkt an das französische System gekoppelt.

Monaco auf einen Blick.

Standardtarif

20 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Ja, bei 20 %.

Mandat e-invoicing

Nein

Währung

Euro (EUR)

Nullsatzartikel

Exporte und damit verbundene Dienstleistungen sind mehrwertsteuerfrei.

Mehrwertsteuerformat

FR gefolgt von 11 Ziffern

Fiskalvertretung

Nicht obligatorisch

Rückforderung Mehrwertsteuer in Monaco.
Reclaiming VAT
in Monaco.

Ausländische Unternehmen, denen in Monaco Mehrwertsteuer auf abzugsfähige Ausgaben berechnet wird, können möglicherweise MwSt.-Rückerstattung .

Wer kann MwSt.-Rückerstattung beantragen?
Erstattungsfähige Kosten:
Entertainment Non-reclaimable
Accommodation Non-reclaimable
Food, drink & restaurant services 5.5/10/20%
Unterhaltung
Hiring means of transport Non-reclaimable
Fuel 20%
Public Transport Non-reclaimable
Taxis Non-reclaimable
Reisebezogen
Admission to fairs & exhibitions 20%
Training courses & seminars 20%
Unsere Veranstaltungen
Goods 20%
Inter-company charges 20%
Office expenses 20%
Marketing costs 20%
Professional fees & AP invoices 20%
Allgemeine Kosten
Unterhaltung
Nicht rückforderbar
Unterkunft
Nicht rückforderbar
Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen
5,5/10/20 %
Unterhaltung 1 2
Transportmittel mieten
Nicht rückforderbar
Kraftstoff
20%
Öffentlich Verkehr
Nicht rückforderbar
Taxis
Nicht rückforderbar
Unterhaltung 2 1
Eintritt zu Messen und Ausstellungen
20%
Schulungen und Seminare
20%
Waren
20%
Interne Verrechnungen
20%
Bürokosten
20%
Marketingkosten
20%
Honorare & AP-Rechnungen
20%
Unterhaltung 4
e-invoicing in Monaco.
e-invoicing
in Monaco.
Derzeit liegen keine Informationen zur e-invoicing diesem Land vor. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Experten, die Ihnen gerne weiterhelfen.

Häufig gestellte Fragen

Obwohl Monaco nicht Teil der EU ist, gehört es für Mehrwertsteuerzwecke zum EU-Gebiet. Daher gelten die Grundsätze der EU-Mehrwertsteuerrichtlinien auch für Monaco. Anträge auf Mehrwertsteuerrückerstattung in Monaco unterliegen somit denselben Grundsätzen wie in der 8. und 13. Richtlinie. Daher ist es wichtig, dass ein Unternehmen, das eine Mehrwertsteuerrückerstattung in Monaco beantragt, nicht in Monaco ansässig ist und keine monegassische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat.

Für Mehrwertsteuerrückerstattungen aus Monaco gemäß der 8. Richtlinie: Anträge sollten elektronisch über das Portal eingereicht werden, das vom Mitgliedstaat des Antragstellers verwaltet wird. Für Mehrwertsteuerrückerstattungen aus Monaco gemäß der 13. Richtlinie: Anträge sollten in Papierform eingereicht werden, indem die Unterlagen in Papierform an die monegassische Mehrwertsteuerbehörde geschickt werden. VAT IT bei der Einreichung Ihrer Mehrwertsteuerrückerstattungen aus Monaco behilflich sein.

Rechnungen, die nicht alle Rechnungsanforderungen erfüllen (z. B. keine Angabe des monegassischen Mehrwertsteuersatzes), kommen in der Regel nicht für eine Mehrwertsteuerrückerstattung in Monaco in Frage. Das Unternehmen muss sich an den Lieferanten wenden, um den Fehler zu korrigieren und eine korrigierte Rechnung mit monegassischer Mehrwertsteuer ausstellen zu lassen, die dann in den Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung in Monaco aufgenommen werden kann. Dabei VAT IT behilflich sein.

Nachbarländer.

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