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Mehrwertsteuer in Spanien

Mehrwertsteuer in Spanien

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Mehrwertsteuer in Spanien, einschließlich der geltenden Steuersätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Abgabefristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen innerhalb Spaniens tätigen.

Letzte Aktualisierung: Januar 2026
Gruppe 427320837 e1763784339445

4%

ist Spaniens stark reduzierter Mehrwertsteuersatz für Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch und Bücher.

Spanien auf einen Blick.

Standardtarif

21 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Ja, bei 21 %.

Mandat e-invoicing

Ja

Währung

Euro (EUR)

Nullsatzartikel

Ein Mehrwertsteuersatz von 0 % gilt hauptsächlich für Exporte, Lieferungen innerhalb der EU, bestimmte Finanztransaktionen und bestimmte Spenden, während die meisten anderen Lieferungen dem Standardsteuersatz unterliegen oder steuerbefreit sind.

Mehrwertsteuerformat

A oder B gefolgt von 8 Ziffern

Fiskalvertretung

Ja, erforderlich für Nicht-EU-Unternehmen, die mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben

Rückforderung Mehrwertsteuer in Spanien.
Reclaiming
VAT in Spain.

Ausländische Unternehmen, denen in Spanien Mehrwertsteuer auf abzugsfähige Ausgaben entsteht, können MwSt.-Rückerstattung möglicherweise MwSt.-Rückerstattung .

Wer kann MwSt.-Rückerstattung beantragen?
Spanien wendet das Prinzip der Gegenseitigkeit an. Das bedeutet, dass Spanien ausländischen Unternehmen eine Mehrwertsteuerrückerstattung gewährt, jedoch nur, wenn diese ihren Sitz in zugelassenen Ländern haben.
Zu den berechtigten Ländern mit vollständiger Gegenseitigkeit gehören:
Zu den berechtigten Ländern mit begrenzter Gegenseitigkeit gehören:
*Alle Nicht-EU-Länder, Länder mit einem Mehrwertsteuer- oder ähnlichen Steuersystem, die keine Gegenseitigkeitsabkommen mit Spanien haben, sind berechtigt, bestimmte Ausgaben zurückzufordern.
Erstattungsfähige Kosten:
Entertainment Non-reclaimable
Accommodation 10%
Food, drink & restaurant services 10%
Unterhaltung
Hiring means of transport 21%
Fuel 21%
Public Transport 10%
Taxis 10%
Reisebezogen
Admission to fairs & exhibitions 21%
Training courses & seminars 21%
Unsere Veranstaltungen
Goods 21%
Inter-company charges 21%
Office expenses 21%
Marketing costs 21%
Professional fees & AP invoices 21%
Allgemeine Kosten
Unterhaltung
Nicht rückforderbar
Unterkunft
10%
Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen
10%
Unterhaltung 1 2
Transportmittel mieten
21%
Kraftstoff
21%
Öffentlich Verkehr
10%
Taxis
10%
Unterhaltung 2 1
Eintritt zu Messen und Ausstellungen
21%
Schulungen und Seminare
21%
Waren
21%
Interne Verrechnungen
21%
Bürokosten
21%
Marketingkosten
21%
Honorare & AP-Rechnungen
21%
Unterhaltung 4
Mehrwertsteuer Einhaltung in Spanien.
VAT compliance
in Spain.

Sie möchten in Spanien geschäftlich tätig werden? Dann müssen Sie sich an die Vorschriften des Gesetzes 37/1992 halten.

Wer muss sich registrieren?

Nicht zutreffend, da es keine Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle gibt.

Umsatzsteuer-Registrierung in Spanien
Fristen für die Umsatzsteuererklärung in Spanien

Monatlich

20. Tag des Monats, der auf das Quartal folgt

vierteljährlich

20. Tag des Monats, der auf das Quartal folgt

Fristen für die Zahlung der Mehrwertsteuer in Spanien

Monatlich

20. Tag des Folgemonats

vierteljährlich

20. Tag des Monats, der auf das Quartal folgt

Digitale Dienste im Umfang
Zu beachten

Spanien erhebt Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen basierend auf dem Standort des Verbrauchers und nutzt dabei in der Regel das OSS-System für grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU.

e-invoicing in Spanien.
e-invoicing
in Spain.
Zusammenfassung des Mandats in diesem Land

B2G-Mandat in Kraft

Ja

B2B-Mandat vorhanden

Nein

B2C-Mandat vorhanden

Nein

Verpflichtungsstatus: B2B e-Invoicing

Ab dem 1. Januar 2027

B2B e-Invoicing

Direktes/unreguliertes Berichtsmodell

Name der Börseninfrastruktur

VERI*FACTU

Verwendete Formate

PDF mit QR-Code

Häufig gestellte Fragen

Im Allgemeinen kann die Mehrwertsteuer in Spanien auf alle Geschäftsausgaben im Rahmen einer spanischen Mehrwertsteuerrückerstattung geltend gemacht werden, mit Ausnahme von Bewirtungskosten und Langzeitmieten von Fahrzeugen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Mehrwertsteuer in Spanien auf bestimmte Fahrzeugausgaben (wie Kraftstoff und Anmietung von Transportmitteln) möglicherweise entsprechend der Art der Nutzung des Fahrzeugs aufgeteilt werden muss.

Nein, für eine Mehrwertsteuerrückerstattung in Spanien sind keine Originalbelege und -rechnungen erforderlich. Die spanische Mehrwertsteuerbehörde akzeptiert auch Scans und Fotokopien von Rechnungen.

Vierteljährliche und jährliche Anträge auf Rückerstattung der spanischen Mehrwertsteuer können sowohl gemäß der 8. als auch der 13. Richtlinie gestellt werden.

Nachbarländer.

Informieren Sie sich über indirekte Steuern in diesen Ländern:

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